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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für die Vermietung der Ferienwohnung Schöne Aussicht


§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages


1.   Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
2.   Die Buchung kann  schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
3.   Die Buchungsbestätigung erfolgt schriftlich oder per E-Mail.

§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung


1.   Die vom Anbieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot.
2.   Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen folgende Nebenkosten ein:
Bereitstellung von: einem Satz Bettwäche und zwei Handtüchern pro Person, Geschirrtüchern,  Nutzung der Waschmaschine, Strom, Wasser und PKW Stellplatz.

3.  Gartenmöbel kann genutzt werden.

4.   Die Endreinigung ist enthalten.
5.   An- und Abreisetag gelten als 1 Tag.
6.   Der vereinbarte Preis ist spätestens am Tag der Abreise bar fällig.

§ 3 Mietdauer


1.   Am Anreisetag stellt der Anbieter die Ferienwohnung dem Gast ab 15.00 Uhr im vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 21.00 Uhr erfolgen, muss dies vorher zwecks Schlüsselübergabe abgesprochen werden.
2.   Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung dem Anbieter bis spätestens 12.00 Uhr zu übergeben.

§ 4 Rücktritt


1.   Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
2.   Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktrittes, den vereinbarten Preis zu zahlen.
3.   Der Entschädigungsanspruch ist wie folgt gestaffelt:

Stornierungen bis 3 Tage vor der Anreise sind kostenfrei, spätere Stornierungen werden mit  50% des Gesamtpreises berechnet.

§ 5 Kündigungsrecht


1.   Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.
2.  Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.
3.   Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Gast die Unterkunft vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Anbieter dem Gast eine kurze Frist zur Abhilfe setzen oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Anbieter von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
4.   Der Anbieter hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Anbieter von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

 

§ 6 Mängel der Beherbergungsleistung


1.   Der Anbieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
2.   Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Anbieters den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Anbieter eine Beseitigung der Mängel zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

§ 7 Haftung


1.   Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Anbieters beruht. Dem steht gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruht.
2.   Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen ( §§ 701 ff BGB).
3.   Der Anbieter unterhält in der Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN.
Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Nutzung durch Dritte ist nicht gestattet.
4.   Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck.
5.   Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen.
6.   Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.
7.   Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung.
8.   Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Gastes.
9.   Für Schäden an digitalen Medien des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung, soweit er die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
10.   Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist allein der Gast verantwortlich. Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten, insbesondere das Urheberrecht und die Jugendschutzvorschriften sind zu beachten. Das WLAN darf nicht für Formen unzulässiger Werbung genutzt werden.
11.   Der Gast stellt den Anbieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.

§ 8 Pflichten des Gastes


1.   Der Gast erkennt die Hausordnung an und verpflichtet sich, die Unterkunft mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.
2.   Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Unterkunftsräumen oder des Gebäudes sowie der zur Unterkunft oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
3.   In der Unterkunft entstehende Schäden hat der Gast, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Anbieter anzuzeigen.
Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.
4.   In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder –gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
6.   Der Gast verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Gast die vertraglich vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Anbieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Gast hat dem Anbieter in diesem Fall den vereinbarten Preis zu zahlen.

 

§ 9 Tierhaltung


1.   Tiere sind in der Wohnung nicht gestattet.


Hinsichtlich der Verjährung von wechselseitigen Ansprüchen des Gastes und des Anbieteres gelten die einschlägigen Normen des BGB.

§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand


1.   Es findet deutsches Recht Anwendung.
2.   Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Anbieter ist ausschließlich der Sitz des Anbieters.
3.   Für Klagen des Anbieteres gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Anbieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

 

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